„Kann Spuren von Gluten enthalten.“ – Was bedeutet das?
„Kann Spuren enthalten.“ oder „Enthält Spuren von Gluten.“ – wer kennt diese Sätze nicht? So oder in anderer Form? Ihr glaubt gar nicht, wie sehr mich diese sog. Spurensätze besonders am Anfang nach meiner Diagnose bei meinen glutenfreien Einkäufen aus dem Konzept gebracht haben. Komplette Unsicherheit und Ahnungslosigkeit waren dabei meine ständigen Begleiter. Und ja, ich muss zugeben, dass ich entsprechende Produkte am Anfang schlichtweg gemieden habe, weil mir das Thema so suspekt war und nur Lebensmittel mit der Aufschrift „glutenfrei“ oder solche, mit dem Logo der durchgestrichenen Ähre gekauft habe. Es hat lange gedauert, bis ich verstanden habe, wie man Zutatenlisten „richtig liest“ und wie man mit den Spurenhinweisen umzugehen hat.

Europaweite Regelung
Um Verbrauchern und Betroffenen den Alltag zu erleichtern und eine Sicherheit zu bieten, wurde 2011 auf europäischer Ebene mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Lebensmittel-Informationsverordnung beschlossen. Diese sorgt für eine europaweit einheitliche Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung. Laut der Vorschrift sind Hersteller dazu verpflichtet, die Hauptallergene wie auch Gluten auf ihren Produkten deutlich auszuweisen und kenntlich zu machen. Laut Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 sollen die getroffenen Regelungen und Informationen auf den Produkten „Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit helfen, sich für zu Hause und unterwegs einen möglichst abwechslungsreichen Speiseplan zusammenzustellen“.
Zutaten geregelt, Spuren nicht
So weit, so gut. Aber genau hier liegt der Knackpunkt. Während sich die Deklarationspflicht von Allergenen laut der Lebensmittel-Informationsverordnung nur auf die enthaltenen Zutaten bezieht, gilt diese einheitliche Regelung nicht für mögliche Spuren. Und da kommt der Spurensatz ins Spiel!
Der Spurensatz oder Spurenhinweis, der als freistehender Satz oder auch in Klammern nach dem Punkt unter den aufgezählten Zutaten stehen kann, ist eine freiwillige und bisher nicht einheitlich geregelte Angabe der Hersteller. Jeder Hersteller kann selbst entscheiden, wie er diesen Satz formuliert und ob er ihn überhaupt aufführt. Dabei ist es völlig egal, wie der Satz formuliert ist! Es gibt Formulierungen wie „Kann Spuren enthalten.“ oder „Enthält Spuren von Gluten.“.
Der Spurensatz ist eine rein rechtliche Absicherung der Hersteller, wenn beispielsweise in einer Fabrik auch glutenhaltige Produkte hergestellt werden und es so rein theoretisch sein kann, dass in der Produktion das eigentlich glutenfreie Produkt mit glutenhaltigen Spuren in Verbindung kommt. Auch wenn das durch die geltenden Hygienemaßnahmen & Co. äußerst unwahrscheinlich ist. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, entscheiden sich die meisten Hersteller dazu entsprechende Spurenhinweise auf die Produkte zu drucken – einen Aussagegehalt über enthaltenes Gluten in dem jeweiligen Produkt hat dieser Satz jedoch nicht!
So könnte rein theoretisch auch auf der Verpackung stehen, dass Feenstaub in dem Produkt enthalten sein kann – die Wahrscheinlichkeit ist aber dennoch verschwindend gering, oder? 🙂

Diese Besonderheiten muss man zusätzlich beachten!
Auch wenn manche Produkte laut Zutatenliste an sich glutenfrei sind, gibt es jedoch auch einige Spezialfälle, die man beachten sollte. Wenn diese Produkte (obwohl sie von Natur aus glutenfrei sind) in einem Produkt enthalten sind, sollte man insbesondere mit Zöliakie immer vorsichtig sein!
Mehle
Auch wenn Mais-, Reis oder andere Mehle von Natur aus „eigentlich“ glutenfrei sind, sollte hier beachtet werden, dass durch die Verarbeitung ein erhöhtes Risiko für eine Kontamination besteht. Bei handelsüblichen Produkten, die nicht durch die glutenfreie Ähre ausgezeichnet sind, kann man nicht wissen, in welcher Mühle diese verarbeitet wurden und wie hoch hier ein Kontaminationsrisiko ist. So sollte man insbesondere bei Mehlen und Erzeugnissen daraus auf speziell glutenfrei deklarierte Produkte zurückgreifen. Das gilt auch für Flocken und Gries.

Produkte mit einem hohen Anteil an Mais & Reis
Das Gleiche wie für Mehle gilt auch grundsätzlich für Produkte, die aus einem hohen Anteil aus Mais & Reis oder Pseudogetreiden bestehen. Dabei denke ich insbesondere an Lebensmittel wie Polenta oder Nachos – da sollte man entweder auf explizit glutenfreie Produkte setzen oder sich beim Hersteller informieren, wie diese produziert werden und ob er Angaben dazu machen kann, ob das jeweilige Produkt glutenfrei ist.
Hafer
Auch wenn Hafer von Natur aus glutenfrei ist, ist der handelsübliche Hafer nicht für Zöliakie-Betroffene geeignet. Hier habe ich euch detailliert beschrieben, worauf es bei Hafer ankommt und was man beachten muss.

Linsen
Auch Linsen an sich sind glutenfrei. Aber wie ihr es wahrscheinlich schon erwartet, gibt es auch hier einige Details zu beachten. Alles über Linsen & Zöliakie könnt ihr hier nachlesen.

Wie bereits anfangs gesagt: Auch bei mir hat es länger gedauert, bis ich solche Feinheiten verstanden habe und auch den Spurenhinweis richtig einordnen konnte! Seid also nachsichtig mit euch selbst, wenn hier und da noch ein Gefühl der Unsicherheit aufkommt! 🙂 Irgendwann kommt dieser Moment, in dem es Klick macht und man es versteht und viel souveräner damit umgehen kann! Wie geht ihr mit dem Spurensatz um? Berichtet mir gerne in den Kommentaren davon!
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Eure Anna ♥