Zöliakie als Behinderung

Auch wenn sich in den letzten Jahren bereits einiges an der Sichtbarkeit rund um das glutenfreie Leben getan hat, scheint das ganze Thema oftmals immer noch als Trend-Diät in der Gesellschaft verstanden zu werden. Dabei wird jedoch übersehen, dass es Menschen gibt, die sich aus gesundheitlichen Gründen glutenfrei ernähren müssen und dies nicht aus einer Laune heraus machen. Zöliakie ist als Autoimmunerkrankung weder ein Trend noch eine freiwillige Entscheidung, sondern eine Behinderung, bei der Betroffene auf eine sichere glutenfreie Ernährung angewiesen sind.

Zöliakie als Behinderung

Zöliakie als Behinderung

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, davon sind mehr als 7,8 Millionen schwerbehindert. Eine Behinderung liegt laut dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.

Das bedeutet: Nicht nur „sichtbare“, sondern auch bei eher unscheinbaren Behinderungen wie etwa schweren chronischen, seelischen oder psychischen Erkrankungen kann der Grad der Behinderung festgestellt werden. Und da sind wir auch schon bei der Zöliakie. Als chronische Erkrankung erfüllt Zöliakie genau diese Kriterien, da sie eine lebenslange Diät und eine teils erhebliche Einschränkung der Lebensqualität und des Alltags mit sich bringt. Auch wenn nicht betroffene Person das Ganze oft nicht greifen können, kann die Erkrankung durchaus isolierend wirken und eine Teilhabe am sozialen Leben stark einschränken. Selbst wenn es zeitweise nach außen hin unproblematisch und leicht erscheinen mag, ist Zöliakie für Betroffene eine ständige Herausforderung, die einen wie ein Damoklesschwert begleitet. Zöliakie zu haben, bedeutet viel mehr als „nur“ das Gluten weg zu lassen oder nach dem Essen ein wenig Bauchweh zu haben!

Der Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozenten, sondern in Zehnerschritten von 20 bis 100 bemessen und gibt an, wie stark die Funktionsfähigkeit des Körpers beeinträchtigt ist. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Zöliakie und der GdB

In der Regel wird bei Zöliakie ein GdB von 20 anerkannt. Ein höherer GdB kann im Einzelfall dann gewährt werden, wenn zusätzliche Erkrankungen oder weitere Gesundheitsprobleme bestehen. Dies kann bei Zöliakie beispielsweise auch bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Lebensmittel gegeben sein – das ist aber eher selten der Fall. Der GdB soll die Auswirkungen der Behinderung auf alle Lebensbereiche berücksichtigen, daher fließen medizinische Befunde, Diagnoseberichte, ärztliche Bescheinigungen und Gutachten in die Bewertung ein, die die Zöliakie-Diagnose dokumentieren.

Antrag abgelehnt? Widerspruch!

Hier und da hört man immer wieder, dass die Bewilligung des eingereichten Antrags zunächst abgelehnt wurde. Sobald man diesen Ablehnungsbescheid in den Händen hält, empfiehlt es sich Widerspruch einzulegen. So wird der Sachverhalt erneut überprüft und im besten Falle der GdB anerkannt.

Zöliakie ist mehr als Bauchschmerz
Zöliakie ist mehr als „nur“ Bauchschmerz

Wer legt den GdB fest?

Wo genau der GdB beantragt wird, ist in Deutschland abhängig vom jeweiligen Wohnort. Grundsätzlich sind dafür die Versorgungsämter zuständig. Meine erste Anlaufstelle war hier damals der Online-Auftritt des Bürgerbüros meines Wohnortes. Auch diese Liste kann euch bei der Suche der richtigen Anlaufstelle helfen.

Die Dauer des Verfahrens variiert je nach Wohnort, Bundesland und der Auslastung der Behörden – grundsätzlich sollte man sich hier jedoch auf mehrere Monate Wartezeit einstellen. Nach Abschluss der Prüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid, in dem bei Anerkennung der Behinderung, der festgestellte GdB und die Gründe für diese Entscheidung aufgeführt sind.

Vorteile eines anerkannten GdB

Wer sich glutenfrei ernährt oder ernähren muss, wird schnell feststellen, dass das glutenfreie Leben ganz schön ins Geld gehen kann. Seien es glutenfreie Lebensmittel oder der Restaurantbesuch – im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensmitteln bedeutet das für viele Betroffene eine Mehrbelastung. Zumindest dann, wenn man auf glutenfreie Alternativprodukte zurückgreifen möchte.

Die Anerkennung eines GdB kann da zumindest ein wenig dazu beitragen, die entstehenden Nachteile auszugleichen. Auch bei einem GdB von 20 können Betroffene immerhin von einer kleinen steuerlichen Vergünstigung profitieren. Sobald euch das Schreiben mit der Bestätigung vorliegt, kann seit dem Steuerveranlagungszeitraum 2021 mit einem GdB von 20 bei der Steuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ einen Pauschbetrag von 384 Euro pro Person und Jahr angeben werden.

Bleibt der GdB, der einmal festgestellt wurde, ein Leben lang gleich?

Nicht zwingend: Wenn es gesundheitliche Änderungen gibt, kann der Grad der Behinderung sich ändern. Damit sind sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen im Gesundheitszustand gemeint. Der Grad der Behinderung kann dann überprüft und neu festgestellt werden. Dazu sind ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig.

Steht für euch ein!

Gibt es einen Schwerbehindertenausweis?

Nein. Ab einem Grad von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung, bei der das Versorgungsamt einen entsprechenden Ausweis ausstellt. Bei einem GdB von 20 handelt es sich nicht um eine Schwerbehinderung und demnach ist man auch nicht berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.

In meiner Kategorie „Q&A Zöliakie“ findet ihr noch weitere Beiträge rund um das Thema Zöliakie! Ist Dinkel glutenfrei? Ist Mais glutenfrei? Wie lese ich Zutatenlisten richtig und was gilt es zu beachten, wenn ich glutenfreien Besuch bekomme?

Habt ihr einen GdB beantragt und hat das bei euch problemlos funktioniert? Ich habe gehört, dass es in manchen Bundesländern ganz schön lange dauern kann! Schreibt mir gerne hier einen Kommentar oder meldet euch über Instagram oder Facebook!

Eure Anna ♥


Hinweis: Meine Beiträge beinhalten lediglich allgemeine Informationen und Hinweise. Sie dienen nicht der Selbstdiagnose, Selbstbehandlung oder Selbstmedikation und ersetzen nicht den Arztbesuch. Ich bin weder Ärztin, ausgebildete Ernährungsberaterin noch Heilpraktikerin. Darüber hinaus bin ich keine Steuerberaterin. Der Blog dient allein als Informations- und Inspirationsquelle und kann weder eine fachbezogene noch eine medizinische Beratung ersetzen. Ebenso sollter ihr bei steuerrechtlichen Fragen immer eine Fachfrau oder einen Fachmann befragen. Alle Inhalte, die auf diesem Blog dargestellt werden, werden sorgfältig recherchiert, aber unterliegen keinerlei fachlicher Überprüfung.


Quellen:

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