So liest du die Etiketten richtig

Tipps für deinen glutenfreien Einkauf

[Dieser Beitrag enthält Werbung für Schär.]

Jeder Betroffene erinnert sich bestimmt an seine Anfänge nach der Diagnose, in der man gefühlt die doppelte Zeit beim Einkaufen benötigt hat, um jedes Etikett genau unter die Lupe zu nehmen. Besonders dann, wenn nicht auf den ersten Blick klar und deutlich „glutenfrei“ auf einem Produkt steht oder die durchgestrichene Ähre zu erkennen ist. So kann es insbesondere am Anfang ganz schön mühsam sein, glutenfreie Produkte beim Einkaufen ausfindig zu machen. Auch Unsicherheit spielt dabei eine ganz große Rolle. Genauso ging es meinen Eltern und mir damals auch, als die ersten glutenfreien Einkäufe anstanden.

Falls ihr in der gleichen Situation steckt und euch Etiketten mit Zutatenabgaben immer noch verzweifeln lassen, kommt hier eine kleine Hilfe. Damit sollte euch der nächste Einkauf hoffentlich einfacher von der Hand gehen!

Das Lesen von Zutaten gehört bei einem glutenfreien Einkauf dazu!
Sobald ein Produkt nicht als „glutenfrei“ deklariert ist, muss die Zutatenliste studiert werden.

Welche Produkte sind unbedenklich?

Unbearbeitete Produkte, die von Natur aus glutenfrei sind, wie beispielsweise Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch können auch von Zöliakie-Betroffenen bedenkenlos verzehrt werden. Natürlich muss hier immer bei der Zubereitung darauf geachtet werden, dass diese glutenfreien Produkte nicht kontaminiert werden.

Aber auch Lebensmittel, die speziell auf eine glutenfreie Diät zugeschnitten sind, sind für Zöliakiebetroffene unbedenklich. Hier gibt es verschiedene Hersteller, die sich auf die Produktion von glutenfreien Lebensmitteln spezialisiert haben! Besonders Schär bietet Betroffenen ein breites Sortiment von Brot und Brötchen, Snacks, verschiedenen Mehlen und vielen anderen Leckereien, bei denen Betroffene sich keine Sorgen machen müssen.

Sobald es sich jedoch um verarbeitete Produkte handelt, die nicht als explizit glutenfrei deklariert sind, sollte man als Zöliakie-Betroffener hellhörig werden. Dann ist es nötig, die Zutaten genau zu studieren und nach dem Ausschlussverfahren zu gucken, ob Gluten enthalten ist oder nicht. Egal, ob beispielsweise bei Fertiggerichten, Getränken, Aufschnitt, Müslis, Backwaren, Süßigkeiten oder marinierten Lebensmitteln.

Auswahl an glutenfreien Lebenmitteln
Auswahl an Schär-Produkten
Speziell glutenfreie Produkte sind auf jeden Fall für Zöliakie-Betroffene unbedenklich! Diese erkennt man durch das Logo der durchgestrichenen Ähre oder die Aufschrift „glutenfrei“, bzw. „gluten free“.

Europaweite Regelung

Um Verbrauchern und Betroffenen den Alltag zu erleichtern und eine Sicherheit zu bieten, wurde 2011 auf europäischer Ebene mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Lebensmittel-Informationsverordnung beschlossen. Diese sorgt für eine europaweit einheitliche Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung. Laut der Vorschrift sind Hersteller dazu verpflichtet, die Hauptallergene (u.a. auch Gluten) auf ihren Produkten kenntlich zu machen. Laut Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 sollen die getroffenen Regelungen und Informationen auf den Produkten „Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit helfen, sich für zu Hause und unterwegs einen möglichst abwechslungsreichen Speiseplan zusammenzustellen“.

Welche Zutaten sind bei Zöliakie verboten?

Jetzt müssen wir nur noch klarstellen, wie diese Etiketten zu lesen sind und welche Zutaten aussagen, dass das Produkt glutenhaltig ist und somit bei Zöliakie nicht verzehrt werden darf. Sobald ihr einen der aufgezählten Stoffe in der Zutatenliste auf einem Produkt findet, sollten die Alarmglocken schrillen und das Produkt zurück ins Regal wandern!

  • Gluten
  • Weizen (Produkte daraus, wie z.B. Weizenstärke, Weizenkleber, Weizeneiweiß)
  • Gerste (Produkte daraus, wie z.B. Gerstenmalz und Gerstenmalzextrakt)
  • Roggen
  • Dinkel
  • Hafer (handelsüblicher)
  • Triticale
  • Emmer
  • Einkorn
  • Grünkern
  • Kamut
  • Seitan
  • Bulgur
Zutatenliste von Brot - glutenhaltig
Bei der Zutatenliste springen einem direkt Weizen und Roggen ins Auge!

Der Spurensatz – Was bedeutet der Satz „Kann Spuren von… enthalten.“?

Während sich die Deklarationspflicht von Allergenen laut der Lebensmittel-Informationsverordnung nur auf die enthaltenen Zutaten bezieht, gilt diese einheitliche Regelung nicht für mögliche Spuren.

Der Spurensatz oder Spurenhinweis, der als freistehender Satz oder in Klammern nach dem Punkt unter den aufgezählten Zutaten stehen kann, ist eine freiwillige und bisher nicht einheitlich geregelte Angabe der Hersteller. Jeder Hersteller kann selbst entscheiden, wie er diesen Satz formuliert und ob er ihn überhaupt aufführt. Dabei ist es egal, wie der Satz formuliert ist! Es gibt Formulierungen wie „Kann Spuren enthalten.“ oder „Enthält Spuren von Gluten.“.

Der Spurensatz ist eine rein rechtliche Absicherung der Hersteller, wenn beispielsweise in einer Fabrik auch glutenhaltige Produkte hergestellt werden. Rein theoretisch kann in diesen Fällen ja nie ausgeschlossen werden, dass beispielsweise über die Luft Spuren von glutenhaltigen Produkte in das eigentlich glutenhaltige Produkt gelangen können (auch wenn das äußerst unwahrscheinlich ist). Um hier auf der sicheren Seite zu sein, entscheiden sich die meisten Hersteller dazu entsprechende Spurenhinweise auf die Produkte zu drucken – einen Aussagegehalt über enthaltenes Gluten in dem jeweiligen Produkt hat dieser Satz jedoch nicht!

So könnte rein theoretisch auch auf der Verpackung stehen, dass Feenstaub in dem Produkt enthalten sein kann – die Wahrscheinlichkeit ist aber dennoch verschwindend gering, oder? 🙂

Auch ich habe mich früher von dem Spurensatz unheimlich verunsichern lassen und habe nicht selten das entsprechende Produkt wieder zurückgestellt und lieber auf solche mit der durchgestrichenen Ähre zurückgegriffen. Es hat auch bei mir länger gedauert, bis ich solche Feinheiten verstanden habe und auch den Spurenhinweis richtig einordnen konnte! Seid also nachsichtig mit euch selbst, wenn hier und da noch ein Gefühl der Unsicherheit aufkommt – ihr seid nicht alleine damit! 🙂 Das Wichtigste ist doch, dass ihr euch mit der Thematik befasst und das Ganze zu verstehen versucht!

Diese Besonderheiten muss man zusätzlich beachten!

Auch wenn manche Produkte laut Zutatenliste an sich glutenfrei sind, muss man jedoch auch einige Spezialfälle beachten.  

Mehle

Auch wenn Mais-, Reis oder andere Mehle von Natur aus glutenfrei sind, sollte hier beachtet werden, dass durch die Verarbeitung ein erhöhtes Risiko für eine Kontamination besteht. Bei handelsüblichen Produkten, die nicht durch die glutenfreie Ähre ausgezeichnet sind, kann man nicht wissen, in welcher Mühle diese verarbeitet wurden und wie hoch hier ein Kontaminationsrisiko ist. So sollte man insbesondere bei Mehlen auf speziell glutenfrei deklarierte Produkte zurückgreifen. Das gilt auch für Flocken und Gries.

Produkte mit einem hohen Anteil an Mais & Reis

Das Gleiche wie für Mehle gilt auch grundsätzlich für Produkte, die aus einem hohen Anteil aus Mais & Reis oder Pseudogetreiden bestehen. Dabei denke ich insbesondere an Lebensmittel wie Polenta oder Reisnudeln – da sollte man entweder auf explizit glutenfreie Produkte setzen oder sich beim Hersteller informieren, wie diese produziert werden.

Auch die Deutsche Zöliakie Gesellschaft (DZG) empfiehlt, nur getreide- oder pseudogetreidehaltige Produkte mit dem Symbol der durchgestrichenen Ähre oder der Aufschrift „glutenfrei“ auszuwählen.

Hafer

Auch wenn Hafer von Natur aus glutenfrei ist, der der handelsübliche Hafer nicht für Zöliakie-Betroffene geeignet. Hier habe ich euch detailliert beschrieben, worauf es bei Hafer ankommt und was man beachten muss.

Linsen

Auch Linsen an sich sind glutenfrei. Aber wie ihr es wahrscheinlich schon erwartet, gibt es auch hier einige Details zu beachten. Alles über Linsen & Zöliakie könnt ihr hier nachlesen.

Stärke

Es ist EU-weit geregelt, dass Stärke glutenfrei ist, insofern sie auf Produkten nur als „Stärke“ oder „modifizierte Stärke“ aufgeführt ist. Sollte es sich um glutenhaltige Stärke handeln, muss das auch genauso aufgeführt sein und beispielsweise in Klammern direkt dahinter stehen! Was es beispielsweise mit glutenfreier Weizenstärke auf sich hat, habe ich bereits in diesem Beitrag ausführlich erklärt.

In der Zutatenliste steht Gerste, aber es ist eine durchgestrichene Ähre aufgedruckt?

Ihr werdet bestimmt hier und da Produkte finden, auf denen beispielsweise Gerste oder GERSTENMalzextrakt in der Zutatenliste aufgeführt ist, aber dennoch eine durchgestrichene Ähre aufgedruckt und das Produkt als „glutenfrei“ gekennzeichnet ist. In diesem Fall ist das Produkt glutenfrei, da der Glutengehalt unter der festgesetzten Grenze von 20 ppm liegt und somit auch für Zöliakiebetroffene unschädlich ist.

Zutatenliste einer Chipspackung
Obwohl hier Gerste als Zutat aufgeführt ist, ist das Produkt glutenfrei – hier kann man sich am Logo der durchgestrichenen Ähre orientieren.

Dextrin, Maltodextrin und Dextrose

Auf manchen Produkten können in den Zutaten Weizendextrin oder Maltodextrin (Weizen) oder Dextrose (Weizen) oder Glucose (Weizen) aufgeführt sein. Dabei handelt es sich um Kohlehydrate aus den jeweils aufgeführten Getreidesorten. Auch wenn diese aus Weizenstärke hergestellt wurden und in der Zutatenliste Weizen aufgeführt ist, sind diese glutenfrei und auch für Zöliakie-Betroffene in Ordnung. Das gilt genauso für Glukosesirup oder Glucose aus Weizen (Weizensirup). Eine super ausführliche Erklärung zu dem Thema findet ihr hier und in diesem Expertenvideo.

Weitere Tipps

  • Unsicherheiten sind besonders nach der Diagnose völlig normal! Man kann nicht von einem auf den anderen Moment alles wissen. Ihr werdet automatisch nach einiger Zeit zum glutenfrei-Profi! Es ist doch toll, dass ihr euch mit der Thematik auseinandersetzt und das Ganze zu verstehen versucht! Gut Ding will Weile haben, oder wie sagt man so schön? 🙂
  • Falls bei einem Produkt Unsicherheiten bestehen, sollte grundsätzlich darauf verzichtet werden, anstatt ein Risiko einzugehen.
  • Ihr könnt euch bei Unklarheiten auch immer an den Hersteller wenden und euch informieren, ob eine Kontamination tatsächlich möglich ist – manche Hersteller können auch genaue Angaben zu dem jeweiligen Glutengehalt eines Produktes machen! Hier solltet ihr jedoch immer bedenken, dass sich die Zusammensetzung von Charge zu Charge ändern kann!

Ich hoffe, dass euch der Beitrag bei eurem nächsten Einkauf weiterhelfen kann! Falls ihr noch mehr über allgemeine Fragen zum Thema Gluten habt, könnt ihr euch gerne hier auf meinem Blog oder auf der Seite von Schär umsehen! Ansonsten freue ich mich immer über einen Erfahrungsaustausch mit euch – schreibt mir gerne hier einen Kommentar oder meldet euch über Instagram oder Facebook!

Eure Anna ♥

P.S.: Vielen herzlichen Dank an das tolle Kaufland-Team im Marler Stern in Marl, dass ich bei euch meine Fotos machen durfte! Es ist großartig, was ihr für ein breites Angebot an glutenfreien Produkten anbietet! Das macht uns Zöliakie-Betroffenen auf jeden Fall das Leben leichter! 🙂

Hinweis: Die hinterlegten Links wurden zuletzt am 22.04.2021 abgerufen.

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